Kontakt: +43 (0) 2236 233 05 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

COVID 19-Update - Trainingsfreigabe mit Einschränkungen erteilt

21. 11. 28

Wie bereits angekündigt, ist ein Trainingsbetrieb nur eingeschränkt und unter Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen erlaubt. Die notwendigen behördlichen Freigaben liegen nun vor. Bitte beachtet die folgenden Informationen:

1. Wer darf trainineren?

Am Training dürfen nur jene Personen teilnehmen, die als Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 gelten und als solche regisitriert wurden. Damit ist leider Breitensport nicht möglich. Der 16 Uhr-Kurs muss daher für die Dauer des Lockdowns ersatzlos entfallen.

Das bedeutet aber auch, dass nur Personen mit persönlicher Freigabe am Training teilnehmen können. Die Namenslisten findet ihr hier

2. Welche Maßnahmen sind zu beachten?

Es gilt weiterhin und uneingeschränkt die 2G-Regel. Es ist zu jedem Training ein gültiger 2G-Nachweis beizubringen, der vor Betreten der Halle vorzuweisen ist.
Als 2G-Nachweis gelten:
  • eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  • Impfnachweis über eine vollständige Imunisierung gemäß COVID-19-Maßnahmenverordnung
  • ein Absonderungsbescheid, wenn dieser in den letzten 180 Tagen ausgestellt wurde
  • Bei Jugendlichen bis 15 Jahre gilt auch der Ninja Pass als 2G Nachweis.

3. Welche weiteren Verhaltensregeln gelten?

Der Österreichische Fechtverband hat die allgemeinen Verhaltendsregeln auf seiner Homepage veröffentlicht. Die wichtigsten Vorgaben haben wir hier noch einmal zusammengefasst.

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
  • Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
  • In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf...), bei denen ausschließlich Spitzensportler:innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportler:innen zuzüglich der Trainer:innen, Betreuer:innen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig. 

Bitte beachtet, dass in Abhängigkeit von der aktuellen Situation noch weitere Vorgaben vor Ort bekannt gegeben werden können. Den Anweisungen der Trainer und Funktionäre ist daher Folge zu leisten.

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.