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COVID 19 - ab Dienstag gilt wieder die 3G-Regel

22. 02. 27

Wichtiges Update zu unserem COVID 19-Präventionskonzept. Aufgrund der aktuellen Erleichterungen können wir ab sofort wieder auf 3G zurück gehen. 

Was bedeutet das? Ein aktueller PCR-Test ist nicht mehr erforderlich. Neben einem Nachweis der vollständigen Imunisierung durch Impfung auch in Kombination mit einer überstandenen Infektion (2G-Nachweis) ist eine Teilnahme auch möglcih, wenn einer der folgenden 3G-Nachweise vorliegt:

  • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 (in WIen 48) Stunden zurückliegen darf,
  • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, oder
  • ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen dar

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr (in Wien bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

 

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